Chirurgische Herdtherapie

Tote und wurzelgefüllte Zähne, verlagerte Zähne, Wurzelreste und Fremdkörper, chronische Knochenentzündungen auch chronische Entzündungen im Leerstreckenkieferbereich müssen in der Regel chirurgisch saniert werden.

Störfeld lokalisieren
Anamnese im Sinne der Systemdiagnostik/TCM, Röntgendiagnostik, Detailaufnahme, OPG, DVT (Forensik). Feineinstellung der Störfelddiagnostik durch bioenergetische Messverfahren (Biofunktionsdiagnostik).

Störfeld eliminieren
Extraktion von toten Zähnen mit Knochensanierung, Eliminierung von Bakterien und Toxinen aus dem Knochen und den Zahnfleischtaschen, Austausch von Materialien,die nach immunmologischer Labordiagnoistik als unverträglich getestet wurden ( LTT, BDT).

Oral rehabilitieren
Defektauffüllung, Augmentation, Füllungstherapie und prothetische Versorgung mit getesteten Materialien nach präventiver/kurativerTestung, Langzeitprovisorien mit getesteten Materialien.

Immunsystem stabilisieren
Begleitende Maßnahmen zur Immunstabilisierung, Entgiftung und zur Ausheilung von Knochenwunden im Kieferbereich sind ein unerlässlicher Bestandteil einer kunstgerechten Störfeldsanierung.

Massive Antibiotika Gaben sind in der Regel nicht indiziert und führen lediglich zu einer vorübergehenden Unterdrückung des Problems, aber nicht zu einer Ausheilung. Sie sind also keine echte Alternative.

Gelegentlich kann versucht werden über Injektionen von homöopathischen Mitteln an oder in das betroffene Kieferknochenareal eine Ausheilung der Prozesse zu erreichen.

Aufklärung des Patienten:

Zur Zahnentfernung steht als Alternative die optimale, allerdings technisch und wirtschaftlich aufwendige Erneuerung alter Wurzelfüllungen in Verbindung mit einer Wurzelspitzenresektion zur Verfügung. Später kann nachgetestet oder laboranalytisch (LTT/TOPAS-Test) bestimmt werden, inwieweit der Störfeldcharakter des revidierten Zahnes sich gebessert hat.

Die Anwendung dieser Alternativen muss von der Intensität der systemischen Entgleisung abhängig und von Fall zu Fall individuell diskutiert werden.

Für uns ist die Wurzelbehandlung und die Resektion von Wurzel behandelten Zähnen keine Alternative. Sie kann nur als Notfallbehandlung gewertet werden.

Die möglicherweise Ihre Krankheit/Beschwerden auslösenden Verbindungen zwischen Zähnen, Zahnmaterialien und chronischen Entzündungen im Kieferknochen sind nicht Allgemeingut und Wissen von Zahnmedizin und Medizin.

Die aktuelle Rechtsprechung zwingt den Zahnarzt "alle schulmedizinischen Methoden zur medizinisch notwendigen Indikation" ausgeschöpft zu haben, bevor komplementär medizinische Maßnahmen in Diagnostik und Therapie angewendet werden dürfen.

Andernfalls macht sich der behandelnde Zahnarzt einer Körperverletzung schuldig. Bei möglichen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern - insbesondere Privatkassen - ist es zusätzlich für Sie von größtem Vorteil, wenn alle Beweise zur „medizinischen Notwendigkeit" eines Eingriffs vorliegen.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in aller Regel nicht!