Dafür gibt es zwei Gründe, die sich einander bedingen. Zum einen bedarf die Beratung in einer ganzheitlichen Praxis enormer Zeit. Mein Anspruch ist es, uns Ihnen ganz zu widmen und zur Ursachenermittlung alle relevanten Untersuchungen durchzuführen.
Als Zweites kommt hinzu, dass viele Patienten bereits diese Untersuchungen und die daraus resultierende Therapie selbst zahlenl, weil sie von den Krankenkassen nicht übernommen wird.
Die bisherige Aufschlüsselung, was privat zu bezahlen ist und was die Kasse übernimmt, erforderte viel Zeit und Mühen. Da diese Unterscheidungen jetzt wegfallen, kommt die eingesparte Bearbeitungszeit nun Ihnen, unseren Patienten zugute. Außerdem haben Sie zukünftig eine klare Vorstellung von Ihren Kosten. Die Möglichkeit, gewisse Leistungen von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen, bleibt Ihnen aber ebenso erhalten.
In der folgenden Darstellung meiner Vorgehensweise während einer Untersuchung wird noch einmal deutlich, dass der direkte Weg über eine Privatpraxis für jeden Patienten von Vorteil ist. Diese Variante ist transparent, beinhaltet eine umfassende Ursachenforschung und macht so einen detaillierten Kosten- und Behandlungsplan möglich, den jeder nachvollziehen kann.
Vorgehensweise
Die erhobenen Daten werden anschließend ausgewertet, interpretiert und bilden mit unserer langjährigen ärztlichen Erfahrung die Grundlage für eine individuell auf den Patienten abgestimmte Therapiestrategie. Diese beinhaltet dazu Handlungsanweisungen an den Patienten selbst, wie zum Beispiel das Erlernen von Selbstbehandlungstechniken oder die Änderung von bestimmten Lebens- und Ernährungsgewohnheiten. Denn sein Mitwirken ist entscheidend für den Erfolg einer Behandlung.
Abrechnung
Grundlage für die Berechnung unserer Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 96, beziehungsweise GOÄ §6 Abs.2), die Gebührenordnung für Zahnärzte( GOZ) und die Leisstungsbeschreibung Naturheilkunde für Zahnärzte (LNZ). Vertragspartner im Rahmen eines Behandlungsvertrages sind in jedem Fall Sie als Patient, unabhängig davon, ob Erstattungsansprüche durch Ihre Krankenkasse oder über eine Beihilfe bestehen.
Meine Praxis hat keine Zulassung bei gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung ist also für selbstzahlende Kassenpatienten und privat versicherte Patienten möglich.
Kassenversicherte Patienten können die üblichen zahnärztlichen Leistungen in unserer Kooperationspraxis in Anspruch nehmen.
Die ganzheitlichen und naturmedizinischen Behandlungskonzepte der Praxis und die individuelle Patientenbetreuung wären im Rahmen einer kassenmedizinischen Behandlung in dieser Form nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 1996, wobei einige spezielle diagnostische und therapeutische Leistungen, die auf besonderen Erfahrungen und Fertigkeiten basieren und nicht in der GOÄ aufgeführt sind, analog bewertet und abgerechnet werden müssen. Teilweise werden zudem Laborleistungen angefordert, die über das als „allgemein medizinisch notwendige Maß“ hinausgehen, bzw. deren „medizinische Notwendigkeit“ durch Versicherer u.a. auf Grund von Sparmaßnahmen immer öfter in Frage gestellt werden.
Fehlende Versicherungen oder Unterversicherungen, sowie beihilferechtliche Vorschriften oder Einschränkungen, sind nicht Gegenstand unseres Behandlungsvertrages und erlauben keine Kürzungen unserer Liquidationen, die sich ohne gesonderte Verabredung nach dem 1.8 bis 3,5 fachen Gebührensatz bemessen. Eine Erstattung der Behandlungskosten (auch Fremdkosten wie z.B. Laborkosten, Medikamente die zum Teil nicht wissenschaftlich anerkannt sind,…) durch Erstattungsstellen ist somit möglicherweise nicht bzw. nicht im vollem Umfang gewährleistet.
Bei der intravenösen Anwendung einiger Medikamente handelt es sich um eine Off-Label Use Anwendung, die in der Schulmedizin keine Befürwortung findet. Bei der Behandlung mit diesen für Sie in Apotheken speziell hergestellten Infusionen müssen Sie bei der Anwendung auf einem separaten Formular Ihre Zustimmung zur Off-Label-Use Anwendung geben.
Off-Label-Use bedeutet, dass ein Medikament (arzneilicher Wirkstoff) außerhalb seiner arzneirechtlichen Zulassung eingesetzt wird, dies betrifft vor allem Aspekte der Zulassung wie Anwendungsgebiete, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Behandlungsdauer.
Versicherungen
Die Kosten für unsere Behandlung werden von Privatkassen und Beihilfen in der Regel übernommen. Bei den von uns in Auftrag gegeben Laboruntersuchungen kann es schon
mal sein, dass nicht alle Kosten durch die private Versicherung übernommen werden.
Eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche / homöopathische Therapien durch Ärzte, übernimmt die Behandlungskosten ebenfalls entsprechend Ihren Vereinbarungen. Werden nur die Kosten für
Heilpraktiker erstattet, sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen.
Sollten Sie Interesse an einer solchen Zusatzversicherung haben können Sie sich zum Beispiel an den BPH wenden,
Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V., Lange Strasse 47, 37181 Hardegsen
Telefon: 05505 / 1070, Fax: / 959666 www.bph-online.de
Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für unsere Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht.
Ein direktes Begleichen der Rechnung vor Ort ist möglich.